Nahrung und Getränke mit CBD

Nahrung und Getränke mit CBD

Nahrungsergänzungsmittel sind gesetzlich als Lebensmittel eingestuft und sollen nur die gesunde Nahrung ergänzen. Im Gegensatz zu Medikamenten müssen keine Wirksamkeitsnachweise erbracht werden.
CBD-Öle mit CBD-Extrakten werden jetzt auch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft. Zusätzlich muss CBD in Kombination mit einer Sicherheitsbewertung ebenfalls als neue Lebensmittel zugelassen werden.

Für Hanf enthaltende Lebensmittel stehen keine besonderen Normen, sie unterliegen dem allgemeinen Lebensmittelgesetz. Der Betreiber der Lebensmittelindustrie ist für die Produktsicherheit verantwortlich. Das Essen wird aus den Samen und Blättern einer Hanfpflanze, Textilien und Hanffaserpapier zubereitet. Produkte wie Hanfblatttee, Hanfsamen, Hanfproteinpulver, Hanfmehl und Hanfgetränke sind mittlerweile in vielen Supermärkten, Apotheken und Online-Shops erhältlich. Typischerweise – aber nicht immer – werden die Richtlinien für TGCs befolgt.

Beispielsweise musste Hanfproteinpulver im April 2016 wegen eines hohen THC-Gehalts zurückgerufen werden. Insbesondere kleine Kinder hatten das Risiko, die empfohlenen Höchstwerte für den Verzehr zu überschreiten. Im Juli 2016 warnte das europäische Schnellwarnsystem auch vor Hanfpulver aus Rumänien, das 36-mal mehr THC pro Kilogramm enthielt als hier zulässig. Im Herbst 2018 stellte das Bundesinstitut für Risikobewertung fest, dass der THC-Gehalt in vielen Cannabisprodukten zu hoch ist und möglicherweise gesundheitliche Probleme bestehen. Wenn Sie sicher sein möchten, sollten Sie es vermeiden, Cannabishaltige Lebensmittel zu essen. Dies gilt insbesondere für Kinder und schwangere Frauen sowie für Personen, die gefährliche Autos fahren und am Verkehr teilnehmen.

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